Kartuschen für Preßluft-Luftgewehre
Die maximale Nutzungsdauer von 10 Jahren darf nicht überschritten werden (ausgenommen Stahl-Kartuschen und Carbon-Kartuschen, hier ist nach 10 Jahren eine neue TÜV-Abnahme möglich).
Nach Ablauf der 10 Jahre, ab Herstellerdatum, darf die Kartusche nicht mehr weiterverwendet werden und muss gefahrlos entleert werden.
Alu-Pressluftbehälter sind aus einer speziellen, sehr hochwertigen Aluminiumlegierung hergestellt.Trotzdem unterliegt das Material einem Alterungsprozess, d.h. es kann unter Umständen verspröden. Die hohen Belastungen durch den Fülldruck von 200 bar (zum Vergleich: ein Autoreifen ist mit ca. 3 bar gefüllt), sowie die Wechselbelastung zwischen vollem und leeren Zustand des Behälters können dazu führen, dass das Materialgefüge den Beanspruchungen nach einer Benutzungsdauer von über 10 Jahren nicht mehr gewachsen ist.
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