Die Pressluftbehälter von FEINWERKBAU fallen unter die Druckbehälterverordnung, sind jedoch nicht zulassungspflichtig (bspw. durch TÜV, etc.). Der Hersteller muss die Sicherheit der Pressluftbehälter gewährleisten.
Aus diesem Grunde wurde die Lebensdauer der Pressluftbehälter auf 10 Jahre begrenzt. Danach müssen sie gefahrlos entsorgt werden. Sollten die Pressluftbehälter über einen längeren Zeitraum als 10 Jahre benutzt werden, so kann von FEINWERKBAU keine Sicherheit mehr gewährleistet werden.
Die Pressluftbehälter sind aus einer speziellen, sehr hochwertigen Aluminiumlegierung hergestellt. Trotzdem unterliegt das Material einem Alterungsprozess, d.h. es kann unter Umständen verspröden. Die hohen Belastungen durch den Fülldruck von 200 bar (zum Vergleich: ein Autoreifen ist mit ca. 3 bar gefüllt), sowie die Wechselbelastung zwischen vollem und leeren Zustand des Behälters können dazu führen, dass das Materialgefüge den Beanspruchungen nach einer Benutzungsdauer von über 10 Jahren nicht mehr gewachsen ist.
Die Kartuschen sind in verschiedenen Größen und Farben erhältlich, für farbige Kartuschen berechnet FWB einen Aufpreis. Die kurzen Kartuschen werden in den Junior-Ausführungen der Luftgewehre verwendet.
Passend für folgende Feinwerkbau-Luftgewehre: P70 / 700 / P75 / 500 / 800